Wie soll eine gesuchstellende Person vorgehen, um den Schutzstatus S zu erhalten?
Wir empfehlen allen Schutzsuchenden, die bereits in die Schweiz eingereist sind und sich noch nicht registriert haben, ihr Gesuch online über das Web-Portal
RegisterMe einzureichen.
Gruppen ab 30 Personen sowie Gruppen mit vulnerablen Personen werden gebeten, sich einige Tage vor der Ankunft in der Schweiz via
gruppen-ukraine@sem.admin.ch anzumelden, damit Unterbringung und Registrierung organisiert werden kann.
Bei der Registrierung in den BAZ erhebt das SEM die Personendaten und Fingerabdrücke der schutzsuchenden Personen und prüft jedes Gesuch individuell (Sicherheitsüberprüfung und Prüfung, ob zugehörig zur Gruppe der Schutzbedürftigen). Für Personen, die noch über keine Unterkunftsmöglichkeit in der Schweiz verfügen, wird eine Unterbringung organisiert. Dort wartet die schutzsuchende Person auf den Entscheid zum Schutzstatus S (einige Tage).
Wichtige Informationen zu den verschiedenen Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Personen und zum Verfahren für Schutzsuchende finden Sie auf diesem